Als Pflegepersonen kommen nicht nur Familien im traditionellen Sinne in Frage. Entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung können sich auch Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare als Pflegepersonen bewerben. Man muss nicht Pädagogik studiert haben, um Pflegeperson zu werden! Wir freuen uns über alle, die sich für diese verantwortungsvolle Herausforderung interessieren.

Formelle Voraussetzungen: Wer sich als Pflegeperson bewirbt, muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, eine Gesundheitsbescheinigung und einen Einkommensnachweis, denn die Familie darf sich nicht übers Pflegegeld finanzieren. Alle im Haushalt lebenden über 18 jährigen Personen müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Gesundheitszeugnis dient als Nachweis, dass keine lebensverkürzenden körperlichen Erkrankungen und keine psychischen Erkrankungen vorliegen. Inhalte der Religionsgemeinschaften, Kirchen oder anderen Gemeinschaften, denen die Bewerber angehören, dürfen nicht gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen (zum Beispiel: Recht auf gewaltfreie Erziehung). Im neuen Zuhause des Kindes müssen geeignete Räumlichkeiten gegeben sein, alle Familienmitglieder müssen einverstanden sein und die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar wird von zukünftigen Pflegeeltern verlangt und die Teilnahme an vom Jugendamt angebotenen Fortbildungsseminaren, sollte es zu einem Pflegeverhältnis kommen.“

Weitere Voraussetzungen:  Pflegeeltern sollten viel Toleranz und die Offenheit mitbringen, die Herkunft und was die Kinder an Belastungen mitbringen, zu akzeptieren. Denn diese Kinder sind oftmals sehr belastet durch ihre Erfahrungen, sind aber weiterhin Teil ihrer Herkunftsfamilie. Nur bei sehr wenigen Fällen besteht kein Kontakt zu den leiblichen Eltern mehr.

Und: Pflegeeltern haben eine Schweigepflicht hinsichtlich der Geschichte ihres Schützlings. Ebenso unterliegt das Jugendamt einer Schweigepflicht, die auch die Informationen über die Pflegeeltern mit einschließt.