Wenn sich Eltern im Landkreis Gießen wegen Notsituationen oder familiärer Krisen nicht um ihre Kinder kümmern können, dann bemüht sich das Kreisjugendamt von behördlicher Seite um das Wohl dieser Kinder. Dabei kann es auf einen Pool von privaten Betreuungspersonen – so genannte Pflegeeltern – zurückgreifen, wenn das Kind weder zu Verwandten kann, noch eine Heimunterbringung geeignet ist. Dabei stehen das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt: das neue Zuhause und die neuen Bezugspersonen müssen zu dem Kind passen.

Wir vom Pflegekinderdienst stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie sich als Pflegeperson zur Verfügung stellen möchten.

Wir

  • versuchen gemeinsam mit Ihnen einzuschätzen, welches Kind nach Alter, Geschlecht, Temperament et cetera, zu Ihnen (Ihrer Familie) „passen“ könnte
  • unterstützen Sie bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten
  • stellen den Kontakt zu dem Kind und seinen Eltern her und begleiten den Vermittlungsprozess
  • sorgen für angemessene materielle Unterstützung von Pflegekind und Pflegepersonen
  • beraten Sie bei auftauchenden Problemen, Sorgen und Unsicherheiten
  • informieren über rechtliche Fragen
  • stellen Kontakt zu anderen Pflegepersonen her und bieten Ihnen die Teilnahme an einer Pflegepersonengruppe an
  • stellen bei Bedarf die Verbindung zu anderen Institutionen her (beispielsweise zu Kindertagesstätten, Schulen, anderen Ämtern und Beratungsstellen etc.)