Pflegepersonen haben Rechte und Pflichten in Bezug auf die Erziehung und die Angelegenheiten des täglichen Lebens des Pflegekindes:
Als Pflegepersonen haben Sie die Aufgabe, das Pflegekind angemessen zu pflegen, zu erziehen und den Besuch von Kindergarten, Schule oder Ausbildungsstelle zu fördern und zu unterstützen.
Sie sind berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens für das Pflegekind Entscheidungen zu treffen. Sie vertreten in solchen Angelegenheiten den Inhaber der elterlichen Sorge, sofern nicht durch die Personensorgeberechtigen (Eltern oder Vormund) oder das Familiengericht andere Regelungen getroffen werden.
Auftretende Fragen besprechen Sie mit der Fachkraft des Jugendamtes und im Einzelfall auch mit den Eltern. Weitere Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie den Gesetzestexten entnehmen.
Informationen, die Sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Pflegefamilie erhalten, müssen vertraulich behandelt werden. Mitteilungen, die persönliche Belange des Pflegekindes und seiner Familie betreffen, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auch die Mitarbeiter des Jugendamtes sind zum Datenschutz verpflichtet. Die Daten und Informationen, die wir über Sie und Ihre Familie erhalten, werden ausschließlich zum Zweck der Vermittlung von Pflegekindern erhoben und verwendet.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Pflegepersonen sind in einem Pflegevertrag geregelt, der zu Beginn des Pflegeverhältnisses vereinbart wird.