Die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist eine Form der Hilfe zur Erziehung.

Bei dieser Pflegeform lebt das Pflegekind Tag und Nacht bei Pflegepersonen. Kontakte zu den leiblichen Eltern des Kindes bleiben fast immer bestehen, in einigen Fällen kehrt das Pflegekind wieder in seine Herkunftsfamilie zurück.

Die zugrunde liegenden Probleme von Kindern und Familien sind sehr unterschiedlich – deshalb wurde ein breites Spektrum an Hilfeansätzen entwickelt. Um die individuellen Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien zu berücksichtigen, können so auch unterschiedliche Betreuungsformen genutzt werden.

 

Befristete Vollzeitpflege

Die befristete Vollzeitpflege ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, die für einen begrenzten Zeitraum nicht in ihrer Familie leben können. Hier hat die Pflegefamilie die Aufgabe, ihrem Gastkind für diesen begrenzten Zeitraum einen geschützten Rahmen zu bieten. Hintergrund für eine befristete Unterbringung sind fast immer akute familiäre Belastungs- und Krisensituationen. Ziel ist es, dass die Eltern in dieser Zeit ihre Probleme bearbeiten, um die Erziehungsverantwortung wieder übernehmen zu können. Jedoch ist die Rückkehr der Kinder in ihre Herkunftsfamilie nicht immer möglich. Dann brauchen diese Kinder eine Pflegefamilie, in der sie dauerhaft leben können (Unbefristete Vollzeitpflege).

 

Unbefristete Vollzeitpflege

Diese Form der Vollzeitpflege ist für Kinder und Ju­gendliche bestimmt, deren Erziehung und Betreuung in der Herkunftsfamilie dauerhaft nicht gewährleistet ist. Sie brauchen nicht nur für die Überbrückung einer Krisensituation, sondern für mehrere Jahre oder bis zu ihrem selbstständig werden, eine Pflegefamilie, in der sie leben können.

 

Bereitschaftspflege

Die Bereitschaftspflege ist eine Sonderform der be­fristeten Vollzeitpflege. Auch hier sind die Hintergrün­de familiäre Krisensituationen. Ziel ist eine möglichst schnelle Perspektivenklärung für die Kinder und ihre Familien.