Bei jeder Vermittlung gilt der Grundsatz, dass Pflegepersonen für Kinder und nicht Kinder für Pflegepersonen gesucht werden

Für jedes Kind suchen wir eine möglichst passgenaue Pflegefamilie. Daher kann es unterschiedlich lange dauern, bis wir Sie anfragen.

Steht eine Vermittlung an, erhalten Sie Informationen über:

  • das Kind, seine Vorgeschichte, seinen Entwicklungsstand, sein Sozialverhalten und seinen derzeitigen Aufenthalt
  • die Herkunftsfamilie, soweit dies zum Verständnis des Kindes von Bedeutung ist
  • die Rechtslage (bezüglich Personensorge, Umgangsrecht etc.). Können Sie sich nach diesen Informationen eine Aufnahme vorstellen, haben Sie die Möglichkeit, das Kind und gegebenenfalls die Herkunftseltern persönlich kennen zu lernen.

Entscheiden Sie sich dafür, das Kind aufzunehmen, schließt sich eine Anbahnungsphase an, deren Dauer je nach Alter des Kindes und der Gesamtsituation variieren kann.

Danach wird die Fachkraft zusammen mit Ihnen, der Herkunftsfamilie und dem Kind (soweit dies nach dem Alter und Entwicklungsstand möglich ist) Vereinbarungen über die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses treffen. Diese Vereinbarungen sind der Rahmen für den so genannten „Hilfeplan“. Zu folgenden Bereichen sollen Vereinbarungen getroffen werden:

  • Erziehungsziele für das Kind
  • zeitliche Perspektive des Pflegeverhältnisses
  • notwendige Veränderungen bei der Herkunftsfamilie im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr und düfür notwendige Unterstützungsmaßnahmen
  • erforderliche Fördermaßnahmen für das Pflegekind und Unterstützung für die Pflegefamilie
  • Besuchskontakte zwischen den Herkunftseltern und dem Kind

Diese Vereinbarungen werden im Rahmen der Hilfeplanung in regelmäßigem Turnus fortgeschrieben.